Geld & Gehalt

Mit dem Steuerklassen-Vergleich sehen Sie auf einen Blick, wie sich die Steuerklassen I bis VI auf Ihren Nettolohn auswirken. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und vergleichen Sie die Abzüge aller sechs Steuerklassen in einer Übersicht.

Schnellwahl:

So wird gerechnet

Klasse III hat den geringsten Abzug, da der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt wird (Splittingtarif). Klasse V hat die höchsten Abzüge, da kein Grundfreibetrag angerechnet wird. Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Abzüge, nicht die endgültige Jahressteuer.

Steuerklassen I-VI im Vergleich.

Häufige Fragen

Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?

Es gibt sechs Steuerklassen: I (Ledige, Geschiedene, Verwitwete), II (Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag), III (Verheiratete mit höherem Einkommen, Partner in V), IV (Verheiratete bei ähnlichem Einkommen), V (Verheiratete mit niedrigerem Einkommen, Partner in III) und VI (für Zweit- und Nebenjobs). Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge.

Warum zahle ich in Steuerklasse V so viel Lohnsteuer?

Klasse V berücksichtigt keinen Grundfreibetrag, weil dieser bereits vollständig beim Partner in Klasse III angerechnet wird. Dadurch wird vom ersten Euro an Lohnsteuer einbehalten. Das führt zu deutlich höheren Abzügen, obwohl die Gesamtsteuerbelastung des Paares bei der Jahresabrechnung identisch ist. Es ist also ein reiner Verteilungseffekt über das Jahr.

Wie bekomme ich Steuerklasse II als Alleinerziehende/r?

Steuerklasse II steht Alleinerziehenden zu, bei denen mindestens ein Kind gemeldet ist und die keinen Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Sie erhalten einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro für das erste Kind und je 240 Euro für jedes weitere Kind. Den Antrag stellen Sie beim Finanzamt oder über ELSTER.

Bestimmt die Steuerklasse meine endgültige Steuerlast?

Nein. Die Steuerklasse regelt nur, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich einbehält. Die tatsächliche Steuerlast wird erst mit der Einkommensteuererklärung berechnet. Wer zu viel gezahlt hat, bekommt Geld zurück; wer zu wenig gezahlt hat, muss nachzahlen. Bei der Kombination III/V ist eine Steuererklärung Pflicht.

Was passiert steuerlich bei Heirat oder Scheidung?

Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Sie können dann gemeinsam eine andere Kombination (III/V oder IV mit Faktor) beantragen. Bei Scheidung oder Trennung wechseln Sie im Folgejahr zurück in Steuerklasse I (bzw. II bei Kindern). Im Trennungsjahr gilt noch die gemeinsame Veranlagung.

Die sechs Steuerklassen in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Das deutsche Lohnsteuersystem kennt sechs Steuerklassen, die bestimmen, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich von Ihrem Bruttogehalt einbehält. Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Abzug, nicht die endgültige Steuerlast im Jahr. Trotzdem ist die richtige Wahl wichtig, denn sie bestimmt Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Höhe von Lohnersatzleistungen.

Steuerklasse I: Gilt für Ledige, Geschiedene und dauerhaft getrennt Lebende. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro. Wer weniger als diesen Betrag im Jahr verdient, zahlt keine Einkommensteuer. Steuerklasse I ist die Standardklasse und wird automatisch zugewiesen, wenn keine andere Klasse beantragt wird.

Steuerklasse II: Für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind zusammenleben. Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt es den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro für das erste Kind plus 240 Euro für jedes weitere Kind. Die Voräußetzung: Keine weitere volljährige Person gehört zum Haushalt (Ausnahme: volljährige Kinder, für die Kindergeld bezogen wird). Der Antrag erfolgt beim Finanzamt.

Steuerklassen III, IV und V: Diese drei Klassen stehen nur Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern zur Verfügung. IV/IV ist die Standardkombination. III/V eignet sich bei unterschiedlich hohen Einkommen. Der Partner in III zahlt deutlich weniger Lohnsteuer, der in V deutlich mehr. In Summe kann das monatliche Nettoeinkommen steigen, allerdings entsteht häufig eine Nachzahlungspflicht bei der Steuererklärung. Seit 2010 gibt es alternativ IV/IV mit Faktor, das die Steuerlast genauer verteilt.

Steuerklasse VI: Wird automatisch für den zweiten und jeden weiteren Job zugewiesen. Hier gibt es keinen Grundfreibetrag und keine Freibeträge, weshalb die Abzüge am höchsten sind. Bei Minijobs bis 556 Euro monatlich (2025) ist keine Steuerklasse relevant, da der Arbeitgeber pauschal versteuert.

Praxistipp: Vergleichen Sie die Nettolöhne in verschiedenen Steuerklassen mit dem Rechner oben. Denken Sie daran: Die Steuerklasse verändert nicht Ihre Gesamtsteuerlast im Jahr, sondern nur die monatliche Verteilung. Eine Steuererklärung gleicht Unterschiede aus. Besonders wichtig ist die Steuerklassenwahl vor dem Bezug von Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld, da diese auf dem Nettoeinkommen basieren.