Mit dem Mietrendite-Rechner berechnen Sie die Brutto- und Nettorendite einer Mietimmobilie. Die Bruttomietrendite (Jahreskaltmiete geteilt durch die Gesamtinvestition aus Kaufpreis und Kaufnebenkosten) eignet sich zum schnellen Vergleich verschiedener Objekte, bildet aber nicht die tatsächliche Rentabilität ab – dafür benötigen Sie die Nettomietrendite, die alle nicht umlagefähigen Kosten wie Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallrisiko berücksichtigt. Beide Kennzahlen sind für Kapitalanleger unverzichtbar, um verschiedene Anlageobjekte objektiv zu vergleichen und eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen.
So wird gerechnet
Die Bruttorendite ergibt sich aus Jahreskaltmiete geteilt durch die Gesamtinvestition – Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler –, die Nettorendite berücksichtigt zusätzlich alle nicht umlagefähigen Kosten. Eine allgemeingültige Grenze, ab der eine Rendite gut ist, gibt es nicht; aussagekräftig ist der Vergleich mit dem eigenen Finanzierungszins und mit anderen Anlagen. Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer nach § 21 EStG und können durch Abschreibung (AfA) nach § 7 EStG steuerlich optimiert werden. Für Wohngebäude beträgt die lineare AfA 2 % jährlich (Baujahr ab 1925), 2,5 % bei älteren Gebäuden und 3 % bei Neubauten ab 2023.
Jahresnettokaltmiete im Verhältnis zur Gesamtinvestition. Die Kaufnebenkosten kommen aus denselben Modulen wie der Nebenkostenrechner: Grunderwerbsteuer nach § 11 GrEStG und Landesrecht, Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Kostenverzeichnis des GNotKG, Maklerprovision nach §§ 656c, 656d BGB. Kein Ertragswertverfahren nach der ImmoWertV – dafür bräuchte es Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer.
Hintergrund
Die Kaufnebenkosten und die Zehnjahresfrist laufen gegen dieselbe Uhr
Im Beispiel oben – 300.000 € Kaufpreis, 14.400 € Jahreskaltmiete, Nordrhein-Westfalen, mit Makler – kommen 33.429,45 € Kaufnebenkosten hinzu. Sie senken die Nettorendite von 3,97 % auf 3,57 %. Vor allem aber setzen sie eine Frist: Bei einem Prozent Wertsteigerung im Jahr sind sie erst nach 10,6 Jahren wieder eingespielt – die Zehnjahresfrist des § 23 EStG ist dann schon abgelaufen. Wer stattdessen genau am zehnten Jahrestag verkauft, bekommt 2.043 € weniger zurück, als er eingesetzt hat – und versteuert trotzdem 44.637 € Gewinn.
Grundlage: § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte · § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte und 10 weitere · alle Quellen
Elf Prozent Nebenkosten kosten zehn Prozent Rendite
Die übliche Bruttomietrendite teilt die Jahreskaltmiete durch den Kaufpreis. Im Beispielfall sind das 14.400 € auf 300.000 €, also 4,80 %. Investiert ist aber nicht der Kaufpreis. Investiert ist das, was vom Konto geht:
| Position | Betrag | vom Kaufpreis |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer (6,5 %, Nordrhein-Westfalen) | 19.500,00 € | 6,50 % |
| Notar (Beurkundung, Vollzug, Betreuung, mit Umsatzsteuer) | 2.266,95 € | 0,76 % |
| Grundbuch (Vormerkung, Eigentumsumschreibung) | 952,50 € | 0,32 % |
| Maklerprovision des Käufers (3,57 %) | 10.710,00 € | 3,57 % |
| Summe | 33.429,45 € | 11,14 % |
Gebunden sind damit 333.429,45 €. Die Miete bleibt dieselbe, der Nenner wächst: Aus 4,80 % Bruttorendite werden 4,32 %. Zieht man die 2.500 € nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten ab, stehen sich 3,97 % und 3,57 % gegenüber – ein Unterschied von 0,40 Prozentpunkten.
Hier lohnt es sich, zwei Zahlen auseinanderzuhalten, die oft verwechselt werden. Die Nebenkosten sind 11,14 % des Kaufpreises. Sie sind aber nur 10,03 % der Gesamtinvestition – und die Rendite sinkt um den zweiten Wert, nicht um den ersten. Wer 11,14 % Nebenkosten von seiner Rendite abzieht, zieht zu viel ab. Der Grund ist reine Bruchrechnung: Die Nebenkosten stehen im Nenner, nicht im Zähler.
Dieser relative Verlust ist bemerkenswert stabil. Der Abstand in Prozentpunkten hängt daran, wie hoch die Rendite überhaupt ist – der Abstand in Prozent nicht:
| Bewirtschaftung/Jahr | auf den Kaufpreis | auf die Investition | Differenz | relativ |
|---|---|---|---|---|
| 0 € | 4,80 % | 4,32 % | 0,48 Pp. | −10,03 % |
| 1.000 € | 4,47 % | 4,02 % | 0,45 Pp. | −10,03 % |
| 2.500 € | 3,97 % | 3,57 % | 0,40 Pp. | −10,03 % |
| 4.000 € | 3,47 % | 3,12 % | 0,35 Pp. | −10,03 % |
| 5.500 € | 2,97 % | 2,67 % | 0,30 Pp. | −10,03 % |
Die letzte Spalte ist in allen Zeilen dieselbe Zahl, weil sie gar nicht von der Miete abhängt: Sie ist der Anteil der Nebenkosten an der Gesamtinvestition. Die vierte Spalte dagegen schrumpft mit der Rendite – wer ein teures Objekt mit magerer Nettorendite kauft, verliert weniger Prozentpunkte und trotzdem denselben Anteil seines Ertrags.
Faktor 18 auf den Kaufpreis ist Faktor 20 auf das Geld
Im Immobilienhandel wird selten über Renditen gesprochen, sondern über den Kaufpreisfaktor oder Vervielfältiger: wie viele Jahresnettokaltmieten der Kaufpreis beträgt. Das ist der Kehrwert der Bruttorendite – Faktor 20 entspricht 5,00 %, Faktor 25 entspricht 4,00 %. Rechnet man den Faktor auf das tatsächlich gebundene Kapital, verschiebt sich die ganze Skala:
| Faktor (Kaufpreis) | Bruttorendite | Faktor (Investition) | Bruttorendite |
|---|---|---|---|
| 18 | 5,56 % | 20,0 | 5,00 % |
| 20 | 5,00 % | 22,2 | 4,50 % |
| 22 | 4,55 % | 24,5 | 4,09 % |
| 25 | 4,00 % | 27,8 | 3,60 % |
| 28 | 3,57 % | 31,1 | 3,21 % |
| 30 | 3,33 % | 33,3 | 3,00 % |
Die verbreitete Faustregel „bis Faktor 20 kann man kaufen" meint in aller Regel den Kaufpreis. Auf das eingesetzte Kapital bezogen ist Faktor 20 in Nordrhein-Westfalen mit Makler in Wahrheit Faktor 22,2 – gut zwei Jahresmieten mehr. Wer den Faktor 20 auf sein eingesetztes Geld will, muss beim Kaufpreis rund zwei Jahresmieten tiefer einsteigen, also bei Faktor 18. Die Spalten zwei und vier zeigen denselben Abstand von der anderen Seite: Aus 5,00 % werden 4,50 %.
Dieselbe Wohnung, sechzehn Renditen
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, und die Länder nutzen ihren Spielraum sehr unterschiedlich: Bayern ist beim Bundessatz von 3,5 Prozent geblieben (§ 11 Abs. 1 GrEStG), vier Länder verlangen 6,5 Prozent. Auf dieselbe Wohnung, dieselbe Miete und dieselben Bewirtschaftungskosten angewandt, ergeben sich daraus sechzehn verschiedene Nettorenditen:
| Bundesland | GrESt | Nebenkosten mit Makler | Nettorendite | Nebenkosten ohne Makler | Nettorendite |
|---|---|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 24.429 € | 3,67 % | 13.719 € | 3,79 % |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 28.929 € | 3,62 % | 18.219 € | 3,74 % |
| Niedersachsen | 5,0 % | 28.929 € | 3,62 % | 18.219 € | 3,74 % |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 28.929 € | 3,62 % | 18.219 € | 3,74 % |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 28.929 € | 3,62 % | 18.219 € | 3,74 % |
| Thüringen | 5,0 % | 28.929 € | 3,62 % | 18.219 € | 3,74 % |
| Bremen | 5,5 % | 30.429 € | 3,60 % | 19.719 € | 3,72 % |
| Hamburg | 5,5 % | 30.429 € | 3,60 % | 19.719 € | 3,72 % |
| Sachsen | 5,5 % | 30.429 € | 3,60 % | 19.719 € | 3,72 % |
| Berlin | 6,0 % | 31.929 € | 3,59 % | 21.219 € | 3,71 % |
| Hessen | 6,0 % | 31.929 € | 3,59 % | 21.219 € | 3,71 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 31.929 € | 3,59 % | 21.219 € | 3,71 % |
| Brandenburg | 6,5 % | 33.429 € | 3,57 % | 22.719 € | 3,69 % |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 33.429 € | 3,57 % | 22.719 € | 3,69 % |
| Saarland | 6,5 % | 33.429 € | 3,57 % | 22.719 € | 3,69 % |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 33.429 € | 3,57 % | 22.719 € | 3,69 % |
Die Spanne der Nettorendite beträgt 0,10 Prozentpunkte – gemessen an 3,57 % sind das 2,8 % mehr Ertrag für nichts als die Postleitzahl. In Euro sind es 9.000 € Unterschied bei den Nebenkosten, jedes Jahr unverändert wirksam, weil sie dauerhaft im Nenner stehen. Der Makler wiegt dabei noch schwerer als das Bundesland: Sein Wegfall spart in jedem Land 10.710 € und damit mehr als die gesamte Spreizung der Grunderwerbsteuer zwischen Bayern und den vier Ländern mit 6,5 Prozent.
Warum die Nebenkosten hier nicht als glatter Prozentsatz auftauchen: Notar- und Grundbuchgebühren sind keine Prozente, sondern degressive Wertgebühren nach § 34 GNotKG. Sie betragen bei 100.000 € 1,38 % des Kaufpreises und bei 1.000.000 € nur noch 0,88 %. Die gesamte Nebenkostenquote fällt dadurch von 11,5 % auf 10,9 %. Alle Zahlen dieses Artikels gelten für 300.000 €; bei anderen Kaufpreisen verschieben sie sich um wenige Zehntel. Der Rechner am Anfang dieser Seite rechnet den eigenen Fall aus.
Wann die Nebenkosten wieder drin sind
Kaufnebenkosten sind versunken. Sie stecken nicht in der Wohnung, sie lassen sich beim Verkauf nicht mitverkaufen: Der nächste Käufer zahlt den Marktpreis, nicht den Marktpreis plus die Grunderwerbsteuer, die der Vorbesitzer entrichtet hat. Wer sein eingesetztes Kapital aus einem Verkauf zurückhaben will, braucht deshalb einen Preis, der um die volle Nebenkostenquote über dem Einstandspreis liegt – im Beispielfall um 11,14 %.
Wie lange das dauert, hängt an der Wertsteigerung. Die folgende Tabelle fragt nur nach dem Kapital: Ab wann deckt der Verkaufserlös allein die Gesamtinvestition? Mieteinnahmen bleiben hier außen vor – die sind der laufende Ertrag, den die Renditerechnung weiter oben abbildet. Gerechnet ist durchgehend mit Maklerprovision; ohne sie verkürzt sich jede Zeile deutlich.
| GrESt | Nebenkosten mit Makler | 0,5 % p. a. | 1,0 % p. a. | 1,5 % p. a. | 2,0 % p. a. | 3,0 % p. a. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3,5 % | 8,14 % | 15,7 J. | 7,9 J. | 5,3 J. | 4,0 J. | 2,6 J. |
| 5,0 % | 9,64 % | 18,5 J. | 9,3 J. | 6,2 J. | 4,6 J. | 3,1 J. |
| 5,5 % | 10,14 % | 19,4 J. | 9,7 J. | 6,5 J. | 4,9 J. | 3,3 J. |
| 6,0 % | 10,64 % | 20,3 J. | 10,2 J. | 6,8 J. | 5,1 J. | 3,4 J. |
| 6,5 % | 11,14 % | 21,2 J. | 10,6 J. | 7,1 J. | 5,3 J. | 3,6 J. |
Die Spalte für ein Prozent ist die interessante. In den vier Ländern mit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer – Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein – braucht die Wohnung 10,6 Jahre, um ihren eigenen Kauf zu bezahlen. In Bayern sind es 7,9 Jahre, ohne Makler nur 4,5 Jahre.
Man kann dieselbe Rechnung umdrehen und nach der Wertsteigerung fragen, die nötig ist, damit die Nebenkosten innerhalb von zehn Jahren wieder hereinkommen. Dann steht da bei 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer mit Makler 1,062 % im Jahr, in Bayern ohne Makler 0,448 % – ein Unterschied um den Faktor 2,4. Die Marke von einem Prozent im Jahr läuft dabei mitten durch die Tabelle: Bis 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer reicht sie für die zehn Jahre, ab 6,0 Prozent nicht mehr – Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern liegen mit 10,2 Jahren schon knapp darüber.
Zehn Jahre sind keine runde Zahl, sondern § 23 EStG
Dass die Amortisation ausgerechnet in der Nähe von zehn Jahren liegt, ist Zufall – die beiden Zahlen haben nichts miteinander zu tun. Aber sie treffen sich an derselben Stelle, und das macht die Stelle heikel.
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erklärt den Verkauf eines Grundstücks zum privaten Veräußerungsgeschäft, wenn „der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt". Der Gewinn ist dann nach § 22 Nr. 2 EStG steuerpflichtig. Erst jenseits der zehn Jahre fällt er aus der Besteuerung heraus. Auf das Wort „mehr" kommt es an: Genau zehn Jahre liegen noch innerhalb der Frist. Die Ausnahme in Satz 3 derselben Nummer – Wirtschaftsgüter, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden – greift bei einer vermieteten Wohnung nicht.
Für den Beispielfall heißt das: Bei einem Prozent Wertsteigerung steht die Wohnung nach zehn Jahren bei 331.386,64 €. Investiert waren 333.429,45 €. Es fehlen also 2.042,81 €, bevor der erste Euro Substanzgewinn entsteht. Derselbe Kauf ohne Makler stünde bei 8.667,19 € im Plus, derselbe Kauf in Bayern mit Makler bei 6.957,19 €. Die Provision und der Landessatz entscheiden, auf welcher Seite der Null der Verkäufer nach zehn Jahren steht – der Kaufpreis und die Miete sind in allen drei Fällen identisch.
Die Nebenkosten tauchen ein zweites Mal auf – in der AfA
Steuerlich sind die Kaufnebenkosten nicht verloren. Sie gehören nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB zu den Anschaffungskosten und teilen deren Schicksal. Nur ist dieses Schicksal zweigeteilt: Die Absetzung für Abnutzung gibt es nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG ausdrücklich nur „bei Gebäuden". Grund und Boden nutzt sich nicht ab und wird nicht abgeschrieben. Ein einheitlicher Kaufpreis muss deshalb auf beide Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden – und mit ihm die Nebenkosten.
Angenommen, das Gebäude wurde zwischen 1925 und 2022 fertiggestellt, dann beträgt die lineare AfA 2 % jährlich (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) und mindert als Werbungskosten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Wie viel davon auf die Nebenkosten entfällt, entscheidet der Bodenanteil:
| Bodenanteil | Nebenkosten auf Grund und Boden | AfA-Bemessungsgrundlage | AfA/Jahr | AfA in 10 Jahren |
|---|---|---|---|---|
| 20 % | 6.686 € | 266.744 € | 5.335 € | 53.349 € |
| 30 % | 10.029 € | 233.401 € | 4.668 € | 46.680 € |
| 40 % | 13.372 € | 200.058 € | 4.001 € | 40.012 € |
Bei einem Bodenanteil von 30 % gehen 10.029 € der Kaufnebenkosten nie in eine Abschreibung ein. Vom Rest werden über zehn Jahre 4.680 € als Werbungskosten abgesetzt – das sind 14,0 % der gezahlten 33.429 €, und auch das ist kein Rückfluss, sondern eine Minderung der Bemessungsgrundlage. Der Rest verteilt sich über die vollen fünfzig Jahre, die 2 % jährlich nun einmal bedeuten.
Warum ein Tag über die Steuer entscheidet
Jetzt greifen beide Mechanismen ineinander. § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG bestimmt den Gewinn als Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und Anschaffungskosten und Werbungskosten andererseits. Satz 4 desselben Absatzes fügt hinzu: „Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern sich um Absetzungen für Abnutzung", soweit sie abgezogen worden sind. Die zehn Jahre AfA werden also wieder hinzugerechnet.
Im Beispielfall – Nordrhein-Westfalen, mit Makler, Bodenanteil 30 %, ein Prozent Wertsteigerung – sieht die Rechnung beim Verkauf im zehnten Jahr so aus:
| Veräußerungspreis nach 10 Jahren | 331.386,64 € |
|---|---|
| Anschaffungskosten (Kaufpreis + Nebenkosten) | −333.429,45 € |
| wirtschaftliches Ergebnis | −2.042,81 € |
| zurückgerechnete AfA (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG) | +46.680,12 € |
| steuerpflichtiger Gewinn | 44.637,31 € |
| Einkommensteuer darauf bei 70.000 € übrigem zvE | 18.747 € |
Der Verkäufer hat sein eingesetztes Kapital nicht zurück – es fehlen 2.042,81 € – und zahlt trotzdem 18.747 € Einkommensteuer. Das ist kein Rechenfehler, sondern die Logik der Vorschrift: Die AfA war eine Steuerstundung, keine Steuerbefreiung, und § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG holt sie zurück. Verkauft derselbe Eigentümer einen Tag nach Ablauf der zehn Jahre, ist der Gewinn steuerfrei und die zehn Jahre AfA bleiben ihm endgültig erhalten. Die Zehnjahresfrist ist also nicht nur die Grenze, ab der der Gewinn unversteuert bleibt, sondern auch die, ab der die Abschreibung endgültig wird.
Fair ist dabei die Gegenrechnung: Dieselbe AfA hat in den zehn Jahren vorher Steuern gespart. Bei denselben 70.000 € zu versteuerndem Einkommen sind das 1.925 € im Jahr und 19.250 € insgesamt – gegen 18.747 €, die beim Verkauf zurückgehen. Das geht hier fast glatt auf, aber nicht aus einem Prinzip: Die jährliche AfA knabbert am oberen Rand des Einkommens und wirkt deshalb zu einem gemischten Satz, während der einmalige Veräußerungsgewinn vollständig im Bereich des 42-Prozent-Satzes landet. Bei einem anderen Einkommen fällt der Vergleich anders aus. Was die Tabelle ebenfalls nicht enthält, sind die zehn Jahre Mieteinnahmen – der laufende Ertrag steht in der Renditerechnung weiter oben, nicht hier.
Das erklärt, warum ein Verkauf kurz vor Ablauf der Frist die teuerste aller Varianten ist: Die Nebenkosten sind noch nicht eingespielt, die AfA wird zurückgedreht, und der Nachsteuererlös liegt deutlich unter dem, was hineingegangen ist. Wer schon beim Kauf weiß, dass er kürzer halten will, sollte die Nebenkosten nicht als Rendite-Abzug, sondern als Eintrittspreis für zehn Jahre lesen. Mehr zu den Landessätzen steht im Artikel zur Grunderwerbsteuer in den Bundesländern; welche Bewirtschaftungskosten überhaupt am Vermieter hängen bleiben, klärt der Artikel zu den umlagefähigen Nebenkosten.
Was diese Rechnung nicht abbildet
- Verkaufskosten. Die Tabellen fragen, wann der Preis die Gesamtinvestition deckt. Beim Verkauf fallen erneut Kosten an – ein Maklerlohn nun auf der Verkäuferseite, den §§ 656c und 656d BGB der Höhe nach an den des Käufers koppeln, gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie verlängern jede genannte Frist. Als Werbungskosten mindern sie immerhin den Gewinn nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG.
- Finanzierung. Der Rechner oben kennt weder Darlehenszins noch Tilgung. Die Renditen sind Objektrenditen auf das gesamte gebundene Kapital, keine Eigenkapitalrenditen. Bei Fremdfinanzierung verschiebt der Hebel beide Vorzeichen – nach oben wie nach unten.
- Steuern auf die laufende Miete. Die Nettorendite ist eine Vorsteuergröße. Mieteinnahmen gehören zu den Einkünften nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; Zinsen, AfA und Erhaltungsaufwand mindern sie. Der persönliche Steuersatz ist individuell, deshalb steht er nicht im Rechner.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die 18.747 € sind reine Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG. Zuschlagsteuern kommen gegebenenfalls hinzu.
- Die Freigrenze. § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG stellt Gewinne frei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro bleibt. Bei den hier gerechneten Beträgen spielt sie keine Rolle.
- Der Bodenanteil. 30 % sind eine Modellannahme, kein Marktwert. Er hängt am Bodenrichtwert des Grundstücks und schwankt zwischen Innenstadtlage und Umland erheblich. Die Tabelle zeigt deshalb drei Varianten.
- Wertsteigerung. Ein Prozent im Jahr ist eine Annahme zum Durchrechnen, keine Prognose. Reale Preise schwanken, regional unterschiedlich und in beide Richtungen. Die Tabelle nennt deshalb fünf Werte, nicht einen.
- Kein Ertragswertverfahren. Dieser Rechner ermittelt keinen Verkehrswert nach der ImmoWertV. Dafür bräuchte es Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer, nicht Miete und Kaufpreis.