Familie & Soziales
Mit dem Erbschaftsteuer-Rechner berechnen Sie die Erbschaftsteuer basierend auf dem Nachlasswert. Ermitteln Sie Freibeträge, Steuerklasse und die zu erwartende Steuerlast je nach Verwandtschaftsgrad.
Erbschaftsteuer
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So wird gerechnet
Die Erbschaftsteuer ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Freibeträge nach § 16 ErbStG: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Geschwister 20.000 €. Steuersätze liegen je nach Steuerklasse und Erbbetrag zwischen 7 % und 50 %.
Steuerklassen I-III.
Häufige Fragen
Wer muss Erbschaftsteuer zahlen?
Der Erbe muss Erbschaftsteuer zahlen. Steuerpflichtig sind Erwerbe von Todes wegen wie Vermögen, Grundstücke und Schulden.
Welche Freibeträge gibt es?
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad: Kinder 400.000€, Ehepartner 400.000€, Enkel 200.000€, andere 20.000€.
Wie sind die Steuersätze?
Die Sätze liegen zwischen 7-30% je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes. Nähere Verwandte zahlen niedrigere Sätze.
Was ist Schenkungssteuer?
Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögen zu Lebzeiten übertragen wird. Die Sätze sind wie bei Erbschaftsteuer, Freibeträge alle 10 Jahre neu verfügbar.
Kann ich Schulden von der Steuer absetzen?
Ja, Schulden des Erblassers mindern die Erbmasse und damit die Steuerlast.
Gibt es Ausnahmen oder Vergünstigungen?
Ja: Ehewohnung ist unter Bedingungen steuerfrei, Betriebsvermögen, Kunstsammlungen und Grundstücke haben Vergünstigungen.