Geld & Gehalt

Der Rechner nimmt die Rente aus Ihrer Renteninformation, zieht Kranken- und Pflegeversicherung und die Einkommensteuer ab und zeigt, wie groß die Lücke zu Ihrem Wunsch-Netto ist und was ihr Schließen kostet.

Monatliche Rentenlücke
— €

So wird gerechnet

Nettorente = Bruttorente − Kranken- und Pflegeversicherung − Einkommensteuer auf den Besteuerungsanteil. Lücke = Wunsch-Netto − Nettorente. Kapitalbedarf = Barwert der Lücke über die Bezugsdauer, Sparrate = Rate, die dieses Kapital bis zum Rentenbeginn erreicht.

Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, Pauschbeträge nach §§ 9a, 10c EStG, Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, Tarif nach § 32a EStG, Renteninformation nach § 109 SGB VI (abgerufen am 14.09.2026). Unterstellt: Rente als einzige Einkunft, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Rendite und Bezugsdauer sind Annahmen des Nutzers.

Hintergrund

Doppelte Bezugsdauer, nicht doppeltes Kapital

Der Rechner oben fragt, über wie viele Jahre die Rentenlücke gedeckt werden soll. Wer hier von 20 auf 40 Jahre geht, verdoppelt die Dauer – aber das nötige Kapital steigt im Beispiel nur um 55 %, nicht um 100 %. Der Grund ist derselbe, der auch die zweite Stellschraube des Rechners – die Jahre bis zur Rente – gegenteilig wirken lässt: Zins und Zinseszins.

Von Matthias Dührkop · Stand

Grundlage: § 109 Abs. 1 SGB VI – Renteninformation und Rentenauskunft · alle Quellen

Die Lücke aus dem Beispiel oben

Beim voreingestellten Beispiel des Rechners – 1.500 € Rente laut Renteninformation, Rentenbeginn 2055, Wunsch-Netto 2.000 € – bleiben nach Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer 1.273 € Nettorente. Die Lücke zum Wunsch-Netto beträgt 727 € im Monat. Soll sie 20 Jahre lang gedeckt werden, nennt der Rechner bei 3 % angenommener Rendite ein Kapital von 131.162 € bei Rentenbeginn und eine Sparrate von 225 € im Monat über die 30 Jahre bis dahin. Zwei Annahmen bestimmen dieses Ergebnis mit, ohne dass ihr Gewicht auf den ersten Blick erkennbar wäre: wie lange die Lücke gedeckt werden soll, und wie viel Zeit zum Ansparen bleibt. Beide lassen sich im Formular oben verändern – und beide reagieren anders, als eine einfache Dreisatzrechnung vermuten lässt.

Was 20 zusätzliche Jahre wirklich kosten

Naheliegend wäre: doppelte Bezugsdauer, doppeltes Kapital. Rechnet man das Beispiel für verschiedene Bezugsjahre durch, zeigt sich ein anderes Bild:

Kapitalbedarf nach Bezugsjahren bei 3 % Rendite
BezugsjahreKapitalbedarfAnteil an der ewigen Rente
10 75.333 € 26 %
20 131.162 € 45 %
30 172.536 € 59 %
40 203.199 € 70 %
60 242.763 € 83 %
100 276.427 € 95 %

Von 10 auf 20 Jahre steigt das nötige Kapital noch kräftig. Von 20 auf 40 Jahre – eine Verdopplung der Dauer – legt es nur um 55 % zu. Von 60 auf 100 Jahre ändert sich fast nichts mehr. Jede zusätzliche Dekade Bezugsdauer bringt weniger zusätzliches Kapital als die vorherige.

Die Grenze: eine Rente ohne Enddatum

Der Grund liegt in der Formel, mit der der Rechner den Kapitalbedarf ermittelt: dem Barwert einer monatlichen Zahlung über die gewählte Dauer, verzinst mit der angenommenen Rendite. Bei einer positiven Rendite zählt ein Euro, der erst in 30 Jahren gebraucht wird, heute weniger als ein Euro, der nächstes Jahr gebraucht wird – und je weiter eine Zahlung in der Zukunft liegt, desto kleiner ihr heutiger Gegenwert. Lässt man die Bezugsdauer gegen unendlich laufen, nähert sich der Barwert einer festen Grenze: der einer ewigen Rente, die jeden Monat dieselbe Lücke deckt, für immer. Im Beispiel liegt diese Grenze bei 290.968 € – dem Kapital, das bei 3 % Rendite ausreicht, um 727 € im Monat auf unbegrenzte Zeit auszuzahlen, weil dann nur noch die Zinsen entnommen werden. Bei 100 Jahren Bezugsdauer ist der Rechner schon bei 95 % dieser Grenze angekommen – kaum noch zu unterscheiden von einer Rente ohne Enddatum.

Ohne Rendite gilt die einfache Rechnung

Damit ist auch klar, woher der Effekt kommt: allein aus der Rendite-Annahme. Setzt man sie auf 0 %, verschwindet die Abflachung vollständig – dann ist Kapitalbedarf schlicht Monatslücke mal Anzahl Monate, und doppelte Bezugsdauer bedeutet exakt doppeltes Kapital:

Kapitalbedarf nach Bezugsjahren ohne Rendite
BezugsjahreKapitalbedarf bei 0 % Rendite
10 87.290 €
20 174.581 €
30 261.871 €
40 349.162 €
60 523.742 €
100 872.904 €

Von 20 auf 40 Jahre steigt das Kapital hier um 100 % – exakt die Verdopplung, die man intuitiv erwartet. Die Alltagsrechnung ist also nicht falsch, sondern nur ein Sonderfall: Sie gilt exakt dann, wenn man unterstellt, dass das angesparte Geld während der Auszahlungsphase nichts mehr erwirtschaftet. Sobald eine Rendite angenommen wird – wie in der Grundeinstellung des Rechners –, wird aus der linearen eine abflachende Kurve.

Die zweite Stellschraube: Jahre bis zur Rente

Bei der Ansparzeit dreht sich der Effekt um. Hält man den Kapitalbedarf konstant bei 131.162 € (Bezugsdauer weiterhin 20 Jahre) und verändert nur die Jahre bis zum Rentenbeginn, steigt die nötige Sparrate nicht proportional, sondern schneller als proportional, je knapper die Zeit wird:

Sparrate nach Jahren bis zum Rentenbeginn
Jahre bis zur RenteSparrate im Monat
30 225 €
25 294 €
20 400 €
15 578 €
10 939 €
5 2.029 €

Halbiert sich die Zeit von 10 auf 5 Jahre, steigt die Sparrate auf das 2,16-Fache – mehr als das Doppelte, aber noch nahe daran. Halbiert sich die Zeit von 30 auf 15 Jahre, steigt sie auf das 2,57-Fache: deutlich mehr als das Doppelte. Je länger der ursprüngliche Anlagehorizont war, desto teurer wird es, ihn zu verkürzen, weil ein größerer Teil des Zielkapitals ursprünglich aus Zinseszins statt aus eigenen Einzahlungen stammen sollte. Bei kurzen Horizonten trägt der Zinseszins ohnehin wenig bei, deshalb nähert sich die Sparrate hier eher der einfachen Verdopplung an.

Was das für die eigene Eingabe heißt

Beide Stellschrauben stehen im Rechner oben als eigene Felder – „Lücke decken über (Jahre)“ und „Jahre bis zum Rentenbeginn“ – und beide sind reine Annahmen des Nutzers, keine Prognosen. Die Rechnung zeigt aber, in welche Richtung die Intuition typischerweise danebenliegt: Bei der Bezugsdauer überschätzt man leicht, wie teuer ein langes Ruhestandsleben zusätzlich wird, wenn ohnehin eine Rendite angesetzt wird. Bei der Ansparzeit unterschätzt man leicht, wie teuer ein knapperer Vorlauf wird – gerade dann, wenn ursprünglich viel Zeit für Zinseszins eingeplant war. Wer beide Werte im Rechner einmal durchprobiert, sieht die tatsächliche Spannbreite statt der linear geschätzten. Unverändert bleibt dabei die Einschränkung aus dem Rechner selbst: Rendite ist eine Annahme, keine Zusage, und Steuern auf die Kapitalerträge während der Anspar- und Auszahlungsphase sind in keiner der beiden Rechnungen enthalten.

Häufige Fragen

Wie hoch wird meine gesetzliche Rente?

Das steht in Ihrer Renteninformation, die Versicherte ab 27 jährlich erhalten (§ 109 SGB VI). Eine allgemeine Quote vom heutigen Einkommen gibt es nicht.

Wie viel Steuer zahle ich auf die Rente?

Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns – 84 % bei Beginn 2026, 91 % bei 2040, 100 % ab 2058. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von der Höhe aller Einkünfte ab.

Welche Beiträge gehen von der Rente ab?

Kranken- und Pflegeversicherung. Rentner tragen die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags einschließlich Zusatzbeitrag und den vollen Pflegeversicherungsbeitrag.

Wie viel muss ich sparen, um die Lücke zu schließen?

Im Beispiel mit 727 € Lücke, 20 Jahren Bezug und 3 % Rendite 225 € im Monat über 30 Jahre. Tragen Sie Ihre eigenen Annahmen ein – das Ergebnis reagiert stark auf Rendite und Dauer.

So wird die Rentenlücke berechnet

Die Rente steht in der Renteninformation

Eine pauschale Quote, mit der sich die gesetzliche Rente aus dem heutigen Einkommen ableiten ließe, gibt es nicht – sie hängt an Beitragsjahren, Verdiensten und Zeiten ohne Beiträge. Die Deutsche Rentenversicherung schickt Versicherten ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation, ab 55 alle drei Jahre eine Rentenauskunft (§ 109 Abs. 1 SGB VI). Darin steht eine Prognose der Regelaltersrente. Tragen Sie den Betrag ohne künftige Rentenanpassungen ein, dann rechnet der Rechner durchgehend in heutiger Kaufkraft.

Von der Brutto- zur Nettorente

Vom Rentenbetrag gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab: Rentner zahlen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags ihrer Kasse sowie den vollen Pflegebeitrag, Kinderlose mit Zuschlag. Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 %.

Dazu kommt die Einkommensteuer. Steuerpflichtig ist nur der Besteuerungsanteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG):

RentenbeginnBesteuerungsanteil
202684 %
203086 %
204091 %
205096 %
2058100 %

Von diesem Anteil zieht der Rechner den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € (§ 9a EStG), die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € (§ 10c EStG) ab und wendet den Tarif des § 32a EStG an. Unterstellt ist, dass die Rente die einzige Einkunft ist; Betriebsrenten, Mieten oder das Einkommen eines Ehepartners verändern die Steuer.

Beispiel

Laut Renteninformation 1.500 € Regelaltersrente, Rentenbeginn 2055, Wunsch 2.000 € netto im Monat. Nach 131 € Krankenversicherung, 54 € Pflegeversicherung und 42 € Einkommensteuer bleiben 1.273 €. Die Lücke beträgt 727 € im Monat.

Soll sie 20 Jahre lang gedeckt werden, braucht es bei Rentenbeginn 174.581 €, wenn das Geld unverzinst liegt, oder 131.162 € bei 3 % Rendite. Über 30 Jahre angespart sind das 485 € beziehungsweise 225 € im Monat. Rendite und Bezugsdauer sind Annahmen; Steuern auf Kapitalerträge sind nicht berücksichtigt.