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Deine Rechner im Ruhestand

Rente, Gesundheit, Wohnkosten und Erbschaft – alle wichtigen Rechner für Rentnerinnen und Rentner übersichtlich zusammengefasst.

Finanzwissen für Rentner: Rente, Steuern und Vorsorge im Ruhestand

Der übergang in den Ruhestand bringt viele finanzielle Veränderungen mit sich. Wie hoch wird meine Rente? Muss ich Steuern zahlen? Darf ich hinzuverdienen? Unsere Rechner helfen dir, die wichtigsten Fragen rund um Rente und Finanzen im Alter zu beantworten -- einfach, schnell und kostenlos.

Rentenberechnung und Rentenpunkte

Die gesetzliche Rente basiert auf einem Punktesystem: Für jedes Jahr, in dem du das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdienst, erhältst du einen Rentenpunkt. Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro pro Punkt (§ 1 Rentenwertbestimmungsverordnung 2026). Deine monatliche Rente ergibt sich aus der Multiplikation deiner gesammelten Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert, dem Zugangsfaktor (Abschläge bei Frührente) und dem Rentenartfaktor. Unser Rentenpunkte-Rechner zeigt dir, wie viele Punkte du bereits gesammelt hast und was das für deine künftige Rente bedeutet.

Rentenbesteuerung: Nachgelagerte Besteuerung verstehen

Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung: Renteneinnahmen werden zunehmend steuerpflichtig. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Rente versteuern; für jeden folgenden Rentnerjahrgang steigt der Anteil um einen halben Punkt, bis er ab 2058 bei 100 Prozent liegt (Tabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Der steuerfreie Anteil wird im zweiten Rentenjahr festgeschrieben und bleibt dann als fester Eurobetrag bestehen -- spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Ob du tatsächlich Steuern zahlst, hängt von deinen gesamten Einkünften und dem Grundfreibetrag ab; für Alleinstehende sind das 12.348 Euro im Jahr. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir, deine tatsächliche Steuerlast im Ruhestand zu ermitteln.

Hinzuverdienst in der Rente

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei Altersrenten überhaupt keine Hinzuverdienstgrenze mehr -- auch nicht bei vorgezogenen. Wer mit 63 in Rente geht und weiterarbeitet, behält seine Rente in voller Höhe; die früheren Grenzen des § 34 SGB VI sind ersatzlos gestrichen. Geblieben sind sie nur bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: Dort gilt nach § 96a SGB VI weiterhin eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze, und wer sie überschreitet, bekommt die Rente nur noch anteilig. Auf den Hinzuverdienst fallen in beiden Fällen Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben an.

Grundrente und Wohngeld im Alter

Die Grundrente ist ein Zuschlag an Entgeltpunkten für Rentner mit kleinen Renten, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können (§ 76g SGB VI). Einen festen Höchstbetrag nennt das Gesetz nicht, wohl aber eine Deckelung der Rechnung: Der Zuschlag wird aus höchstens 0,0334 zusätzlichen Entgeltpunkten je Monat ermittelt, mit dem Faktor 0,875 vervielfältigt und auf höchstens 420 Kalendermonate angerechnet. Er wird automatisch von der Rentenversicherung berechnet, aber nach § 97a SGB VI auf eigenes Einkommen und das des Ehegatten angerechnet. Zusätzlich haben Rentner mit geringem Einkommen Anspruch auf Wohngeld -- einen staatlichen Zuschuss zur Miete. Die Höhe hängt von Einkommen, Miete und Wohnort ab. Unser Wohngeld-Rechner gibt dir eine erste Einschätzung, ob und wie viel Wohngeld dir zusteht.

Häufige Fragen

Wie wird meine Rente berechnet?

Deine monatliche Bruttorente ergibt sich aus der Formel: Rentenpunkte mal Zugangsfaktor mal aktueller Rentenwert mal Rentenartfaktor. Ein Rentenpunkt entspricht einem Jahr mit Durchschnittsverdienst. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich angepasst. Bei einem früheren Renteneintritt werden Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat fällig. Nutze unseren Renten-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Muss ich Steuern auf meine Rente zahlen?

Das hängt von der Höhe deiner Rente und dem Jahr deines Renteneintritts ab. Der steuerpflichtige Anteil steigt mit jedem Rentnerjahrgang um einen halben Punkt. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent versteuern. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt davon ab, ob dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Viele Rentner mit einer durchschnittlichen gesetzlichen Rente bleiben unter dem Freibetrag und zahlen keine Steuern.

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge, Kindererziehung oder Pflege). Der Zuschlag wird automatisch berechnet und ausgezahlt -- ein Antrag ist nicht erforderlich. Allerdings wird das Einkommen geprüft: Nach § 97a Abs. 4 SGB VI bleibt ein Freibetrag anrechnungsfrei, der an den aktuellen Rentenwert gekoppelt ist -- das 36,56fache für Alleinstehende, derzeit 1.555 Euro im Monat, und das 57,03fache, wenn auch Einkommen des Ehegatten zählt, derzeit 2.425 Euro. Darüber wird der Zuschlag gekürzt.

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