Deine Rechner als Familie
Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt, Steuerklasse und Wohnen – alle wichtigen Rechner für Familien auf einen Blick.
Finanzratgeber für Familien: Förderungen, Steuern und Absicherung
Familien haben in Deutschland Anspruch auf zahlreiche staatliche Leistungen und Steuervorteile. Ob Kindergeld, Elterngeld oder Kinderfreibetrag -- wer seine Rechte kennt, kann mehrere tausend Euro im Jahr sparen. Unsere Rechner helfen dir, den überblick über alle Fördermöglichkeiten zu behalten und die besten Entscheidungen für deine Familie zu treffen.
Finanzielle Unterstützung: Kindergeld, Elterngeld und Kinderzuschlag
Das Kindergeld beträgt nach § 66 Abs. 1 EStG pro Kind 259 Euro monatlich und wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt -- bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag. Ergänzend gibt es den Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen. Sein Höchstbetrag steht nicht als fester Wert im Gesetz: Nach § 6a Abs. 2 BKGG deckt er zusammen mit dem Kindergeld für ein erstes Kind ein Zwölftel des sächlichen Existenzminimums eines Kindes, ersatzweise des Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe. Das Elterngeld sichert Eltern nach der Geburt finanziell ab. Basiselterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt (mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro monatlich). Elterngeld Plus ermöglicht eine längere Bezugsdauer bei höchstens halbem Betrag und ist ideal für Eltern, die in Teilzeit zurückkehren möchten.
Steuervorteile für Familien
Der Kinderfreibetrag bietet Familien mit höherem Einkommen eine Alternative zum Kindergeld. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist. Alleinerziehende profitieren vom Entlastungsbetrag von 4.260 Euro jährlich für das erste Kind, plus 240 Euro für jedes weitere. Verheiratete Paare sollten zudem ihre Steuerklassenkombination prüfen: Die Wahl zwischen III/V und IV/IV kann mehrere hundert Euro monatlich ausmachen. Nutze unseren Steuerklassen-Vergleich für eine individuelle Berechnung.
Betreuungskosten und steuerliche Absetzbarkeit
Kosten für Kita, Tagesmutter, Hort oder Babysitter sind als Sonderausgaben absetzbar -- zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Dabei zählen Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Auch Schulgeld für anerkannte Privatschulen kann zu 30 Prozent (maximal 5.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. Unser Betreuungskosten-Rechner zeigt dir, wie viel du tatsächlich sparst.
Unterhaltsrecht bei Trennung
Bei einer Trennung haben Kinder Anspruch auf Unterhalt vom nicht betreuenden Elternteil. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie dem Alter des Kindes ab. Zusätzlich kann Ehegattenunterhalt fällig werden -- während der Trennung als Trennungsunterhalt und nach der Scheidung als nachehelicher Unterhalt. Mit unseren Unterhalts-Rechnern bekommst du eine erste Orientierung über die zu erwartenden Beträge.
Häufige Fragen
Wie viel Kindergeld gibt es 2025?
Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat und Kind. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Den Antrag stellst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr.
Was ist Elterngeld Plus?
Elterngeld Plus ist eine Variante des Elterngelds für Eltern, die während des Bezugszeitraums in Teilzeit arbeiten möchten. Der monatliche Betrag beträgt nach § 4a Abs. 2 Satz 2 BEEG höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. So kannst du bis zu 28 Monate (statt 14 Monate) Elterngeld beziehen. Wer während des Bezugs arbeitet, erhält oft weniger als die Hälfte -- sie ist die Obergrenze, nicht automatisch der Betrag. Besonders lohnend ist der Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus je Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten (§ 4b BEEG).
Welche Betreuungskosten kann ich von der Steuer absetzen?
Absetzbar sind Kosten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren: Kita-Gebühren, Tagesmutter, Hort, Babysitter oder Au-pair. Zwei Drittel der Kosten werden anerkannt, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Nicht absetzbar sind dagegen Kosten für Nachhilfe, Sportvereine oder Verpflegung. Bewahre alle Rechnungen und überweisungsbelege gut auf -- Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.